Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter teamtravel GmbH – nachstehend „der Veranstalter“ genannt -, sofern dieser wirksam vereinbart wurde.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften in §§ 651a bis m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter in §§ 4-11 BGB-InfoV.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, sofern der Veranstalter lediglich als Vermittler für einzelne Reiseleistungen auftritt und den Kunden gesondert darauf hinweist.

  1. Vertragsabschluss
    1. Der Veranstalter bietet über seine Homepage oder andere Werbemittel Gruppenreisen an. Durch die Anmeldung zu einer Gruppenreise, welche elektronisch, schriftlich, per Telefon oder verbal erfolgen kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die anmeldende Person meldet auch alle anderen Teilnehmer verbindlich mit an.
    2. Der Kunde hat nach Erhalt des Angebots sieben Tage Zeit um dieses anzunehmen.
    3. Der Reisevertrag kommt nach Zustellung, elektronisch oder schriftlich , der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zu stande. Sollte die Buchung nicht gemäß Anmeldung realisierbar sein, so erhält der Kunde ein angepasstes Angebot. An dieses Angebot ist der Veranstalter zehn Tage gebunden.
  2. Bezahlung
    1. Nach Übergabe des Sicherungsscheins und Vetragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des Reisepreises fällig.
    2. Die Reiseunterlagen erhält der Kunde 10 Tage nach erfolgter Restzahlung.
    3. Der Restbetrag  in Höhe von 60 % des Reisepreises wird, wenn in der Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig.
    4. Der Veranstalter kann in der Buchungsbestätigung auch auf eine frühere Zahlung des Restbetrages hinweisen.
    5. Bei kurzfristigen Buchungen ist eine Zahlung über den gesamten Reisepreis unmittelbar nach Vetragsabschluss und Übersendung des Sicherungsscheins zu leisten.
  3. Leistung
    1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ohne Ausnahme aus der Buchungsbestätigung, des Angebots sowie der aktuellen Reiseinformationen im Internet unter Berücksichtigung sämtlicher darin enthaltener Informationen, Erläuterungen und Hinweise.
    2. Der Veranstalter haftet nicht für Auskünfte der beteiligten Drittanbieter wie Hotels oder Fluggesellschaften.
    3. Der Veranstalter ist nur berechtigt Änderungen oder Abweichungen gewisser Reiseleistungen vorzunehmen, wenn diese den gesamt gebuchten Reiseablauf nicht beeinflussen und beeinträchtigen. In jedem Fall ist der Veranstalter in der Pflicht den Kunden jede nachträgliche Änderung schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
    4. Bei gravierenden Änderungen der gebuchten Leistungen, hat der Kunde das Recht vom Reisevertag zurückzutreten oder die Buchung einer gleichen oder höherwertigen Reise zu verlangen. Mündliche Forderungen sind in diesem Fall nicht gültig.
    5. Angaben über die erlaubten Gepäckstücke ( dies schließt sowohl Handgepäck als auch aufgegebene Gepäckstücke mit ein) werden im Angebot schriftlich mitgeteilt und sind je nach Transportgesellschaft unterschiedlich.
  4. Preisänderung
    1. Der Veranstalter behält sich Änderungen des Reisepreises, vor Vertragsabschluss aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Luftsicherheitskosten oder Einreisegebühren, Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende ende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes oder der Ausschreibung, vor. Diese Erhöhung darf maximal 5% des Gesamtreisepreises betragen. Sollte die Preisehöhung höher als 5% ausfallen so darf der Kunde von der Reise zurücktreten.
    2. Die Preiserhöhung darf nur bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen und muss dem Kunden unverzüglich nach Bekanntgabe mitgeteilt werden.
    3. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich geltend zu machen, maximal 10 Tage nach Mitteilung der Änderung.
  5. Stornierung, Umbuchungen oder Rücktritt durch den Kunden
    1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich an die Geschäftsadresse der teamtravel GmbH zu erklären. Der Kunde sollte den Rücktritt schriftlich begründen.
    2. Tritt der Kunde die Reise nicht an oder tritt er vor Reisebeginn zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Der Veranstalter kann, soweit der Rücktritt nicht durch Verschuldung des Veranstalters zu begründen ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
    3. Folgende Stornierungsbedingungen gelten:
      1. Bis zu 10 Monate vor Reisebeginn 15% der Differenz zwischen Gesamtpreis und Flugpreis zzgl. 100% des Flugpreises
      2. Bis zu 60 Tage vor Reisebeginn 30% der Differenz zwischen Gesamtpreis und Flugpreis zzgl. 100% des Flugpreises
      3. Bis zu 45 Tage vor Reisebeginn 50% der Differenz zwischen Gesamtpreis und Flugpreis zzgl. 100% des Flugpreises
      4. Bis zu 22 Tage vor Reisebeginn 60% der Differenz zwischen Gesamtpreis und Flugpreis zzgl. 100% des Flugpreises
      5. Bei Nichtantritt oder bis zu einem Tag vor Reisebeginn 90% der Differenz zwischen Gesamtpreis und Flugpreis zzgl. 100% des Flugpreises
    4. Sonderangebote/Pakete, einzelne Reisebausteine sowie individuell ausgearbeitete Reisen können spezielleren Stornierungsbedingungen unterliegen. Hierauf wird in dem jeweiligen Angebot gesondert hingewiesen.
      Sollte die konkrete Entschädigung höher ausfallen als die obenstehende Pauschale so behält sich der Veranstalter vor diese einzufordern. Der Veranstalter muss dieses begründen und nachweisen.
      Dem Kunden wird genehmigt, gegen eine Gebühr von 40,00 € einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Des weiteren wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reise-Krankenversicherung sowie einer Reisegepäck-Versicherung empfohlen.
    5. Umbuchen kann der Kunde gegen eine Gebühr von 40,00 € je Vorgang bis 45 Tage vor Reisebeginn. Danach ist keine Umbuchung mehr möglich.
  6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
    Nimmt der Reisende die Reiseleistungen aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch, sich bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen zu bemühen.
  7. Änderungen oder Rücktritt durch den Veranstalter
    1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die vom Veranstalter benannte Mindestteilnehmerzahl zum im Angebot und Vertrag bestimmten Zeitpunkt nicht erreicht wird.
      Ein Rücktritt ist gegenüber dem Kunden spätestens 30 Tage vor dem bestätigen Reisebeginn zu erklären. Der Veranstalter hat unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt eindeutig zu erkennen sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen  unverzüglich zurück. Der Flugpreis wird je nach dem gebuchten Tarif teilweise, komplett oder gar nicht erstattet.
    2. Der Veranstalter hat das Recht den Reisevertrag ohne Frist  zu kündigen, wenn der Reisende sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies trifft u.a auf Verstöße gegen Gesetze des Gastlandes, wie das Begehen von Strafdelikten (z.B. vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum und Drogenbesitz, mutwillige Sachbeschädigung, etc. ). Die Kündigung durch den Veranstalter muss vom Reiseleiter oder dem örtlichen Vertreter ausgesprochen werden. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
  8. Pflichten des Kunden
    1. Hat der Kunde die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotel- Voucher) trotz fristgerechter Zahlung des Reisepreises nicht bis sieben Tage vor Reisebeginn erhalten so hat er den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren. Dieses gilt mit Ausnahme von kurzfristigeren Buchungen.
    2. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Dieses ist Pflicht des Kunden. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, so hat er keinen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Der Veranstalter hat für Abhilfe zu sorgen, wenn dies möglich ist und es die Gegebenheiten zulassen.
    3. Gepäckverspätungen und -beschädigungen sind direkt vor Ort mit der zugehörigen Fluggesellschaft zu klären. Der Veranstalter kann nur unterstützend eingreifen.
  9. Haftungsbeschränkungen
    1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dieses gilt nur, wenn die Schäden nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Wenn der Schaden durch einen dritten Leistungsträger verursacht wurde, so haftet der Veranstalter nur, wenn er direkt für diesen Verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen, Warschauer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
    2. Der Veranstalter haftet nicht in Fällen einer Vermittlung von Fremdleistungen wie z.B. Ausflügen, Sportveranstaltungen, Beförderungsleistungen oder ähnlichLeistungen für aufkommende Personen- oder Sachschäden und Leistungsstörungen.
    3. Aktivitäten während der Reise die von Kunden vor Ort in Anspruch genommen werden, aber nicht durch den Veranstalter oder seine Vertragspartner organisiert werden, entfallen ebenfalls der Haftung des Veranstalters.
  10. Ansprüche, Verjährung und Fristen
    1. Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Die Geltendmachung hat schriftlich und per Post an die im Vertrag angegebene Anschrift zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde seine Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.
    2. Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren.
    3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB verjähren in einem Jahr.
    4. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
    5. Die Verjährung ist gehemmt wenn zwischen dem Kunden und dem Veranstalter Verhandlungen bestehen. Das Ende der Hemmung tritt ein, wenn eine der beiden Seiten die Fortsetzung verweigert, frühestens aber nach drei Monaten.
    6. Für alle Fristen gilt: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
    7. Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist ausgeschlossen.
  11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    1. Der Veranstalter unterrichtet die Staatsangehörigen eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über die Gesetzeslage und Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit oder andere werden durch den Veranstalter nicht berücksichtigt.
    2. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte falsche Information durch den Veranstalter bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig durch die diplomatische Vertretung erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, haftet der Veranstalter nicht.

      12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen.
      13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
      1. Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet den Veranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reisen zu er- bringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt der Veranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald dem Veranstalter bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird der Kunde von diesem darüber informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat der Veranstalter den Kunden über diesen Wechsel zu informieren. Der Veranstalter hat unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
        Dem Veranstalter ist es untersagt, dem Kunden Flüge mit Fluggesellschaften anzubieten, die einem EU-Betriebsverbot unterliegen. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite ab- rufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm.14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
        1. Für alle Klagen und Verhandlungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
        2. Gerichtstand ist Reinbek bei Hamburg.
  1. Schlussbestimmung

    Die Bedingungen gelten für alle Absprachen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden, ungeachtet der Domizile aller beteiligten Parteien und dem Ort, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, sowie dem Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll.

 

Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:

teamtravel GmbH
Geschäftsführer: Fabian Schlupp
Waldweg 13
21465 Wentorf